Wir bilden folgende Klassen aus:
Führerscheinklasse B - Begleitendes Fahren, B197 und B78
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
zG max. 3500 kg max. 8 Personen, außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Alter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196
Zweirädrige Leichtkrafträder (Verbrennungs- oder Elektromotor) mit:
Leistung max. 11 kW; Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg; bei Verbrennungsmotor: Hubraum max. 125 cm³, Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Bemerkung:
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Alter:
25 Jahre und ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Führerschein Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Alter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Führerscheinklasse A
Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2
Alter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Dreirädrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Führerscheinklasse A2
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1
Alter:
18 Jahre
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm Leistung, max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung, max. 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Alter:
16 Jahre
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Alter:
15 Jahre
Führerschein Klasse L
Zugmaschinen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
bbH max. 25km/h
auch mit Anhängern
Alter:
16 Jahre