Filialen

Zweiradunterricht:

Mo 20.30 Uhr, Kirchstr. 44 in Bietigheim

Bietigheim

Fahrschule Bietigheim
Kirchstraße 44
76467 Bietigheim

Telefon 07245/6361

Unterrichtszeiten:
Dienstag 19 Uhr
Donnerstag 18 Uhr

Durmersheim

Fahrschule Durmersheim
Hauptstraße 152
76448 Durmersheim

Telefon 07245/6361

Unterrichtszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 19 Uhr

Au am Rhein

Fahrschule Au am Rhein
Rheinstraße 9
76474 Au am Rhein

Telefon 07245/6361

Unterrichtszeiten:
Montag 19 Uhr
Mittwoch 18 Uhr

Muggensturm

Fahrschule Muggensturm
Hauptstraße 46
76461 Muggensturm

Telefon 07245/6361

Unterrichtszeiten:
Dienstag 19 Uhr
Mittwoch 18 Uhr

Wir bilden folgende Klassen aus:

Klassen

Führerscheinklasse B - Begleitendes Fahren, B197 und B78

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

zG max. 3500 kg max. 8 Personen, außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Bemerkung:

Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

Alter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)

Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196

Zweirädrige Leichtkrafträder (Verbrennungs- oder Elektromotor) mit:

Leistung max. 11 kW; Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg; bei Verbrennungsmotor: Hubraum max. 125 cm³, Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Bemerkung:

Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

Alter:

25 Jahre und ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Führerschein Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Alter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)

Führerscheinklasse A

Krafträder mit:

Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung über 15 kW

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2

Alter:

20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Dreirädrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Führerscheinklasse A2

Krafträder mit:

Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1

Alter:

18 Jahre

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit:

Hubraum max. 125 cm Leistung, max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung, max. 15 kW

Bemerkung:

Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Alter:

16 Jahre

Führerscheinklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

Einschluss: keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Alter:

15 Jahre

Führerschein Klasse L

Zugmaschinen:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:

bbH max. 25km/h
auch mit Anhängern

Alter:

16 Jahre